Das musste einfach mal gesagt werden:
(3) Im Sinne der Anhänge dieser Verordnung bedeuten Ausdrücke wie "erforderlichenfalls", "geeignet", "angemessen" und "ausreichend" im Hinblick auf die Ziele dieser Verordnung erforderlich, geeignet, angemessen und ausreichend.
Also erforderlichenfalls entspricht erforderlich, geeignet geeignet, angemessen angemessen und ausreichend ausreichend. Zum Glück wurde darauf in einem eigenen Absatz hingewiesen, sonst würde das ja niemand verstehen...
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