Der Titel General für den höchsten militärischen Befehlshaber wurde in Deutschland zuerst gegen Ende des 16. Jahrhunderts verwendet, zunächst in Wortverbindungen wie General-Oberst, General-Feldoberst, General-Feldherr oder General-Hauptmann. Die gekürzte und eigenständige Bezeichnung General wurde nach dem 30jährigen Krieg (1618-1648) üblich und für Führer einzelner Waffengattungen (Infanterie, Kavallerie, Artillerie) oder größerer Truppenformationen übernommen. Entsprechend der hierarchischen Befehlsebenen innerhalb der militärischen Organisationstrukturen (Armee, Brigade, Regiment, Kompanie usw.) bildeten sich die Titel General, Generalleutnant und Generalwachtmeister heraus. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts wurde schließlich ein reguläres Dienstgradsystem geschaffen, die Bezeichnung Generalwachtmeister durch den Titel Generalmajor ersetzt und der Generaloberst als höchster regulär erreichbarer Rang innerhalb der Preußischen Armee eingeführt. Der ranghöhere Dienstgrad des Generalfeldmarschalls wurde in der Regel nur nach herausragenden militärischen Erfolgen an Höchstkommandierende verliehen. Die den Dienstgrad General führenden Offiziere, nun rangmäßig unter den Feldmarschällen und Generalobersten, führten seit dem 18. Jahrhundert jeweils als Zusatz zum eigentlichen Dienstgrad den Namen der Truppengattung, aus der sie hervorgingen (z.B. General der Infanterie). Ende des 18. Jahrhunderts traten die Generalobersten an die Spitze von Armeen, Generale führten Armee-Korps, Generalleutnante waren Divisionskommandeure und Generalmajore Truppenführer auf der Ebene Division oder Brigade. Dieses Schema behielt in Deutschland im Prinzip seine Gültigkeit bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. In der Luftwaffe übernahmen Generalmajore, Generalleutnante, General der Flieger, Generaloberste und Generalfeldmarschälle die Führung von Luftwaffenfeld-, Flak- oder Fliegerdivisionen, sie befehligten Fliegerkorps oder leiteten die mit Armee des Heeres vergleichbaren Luftflotten. Jeder dieser Großverbände war eine kleine Luftwaffe und in seinem Bereich fähig zur Lösung der verschiedensten Aufgaben von Luftstreitkräften in Angriff und Verteidigung.