Deutsche Kreuz

Mit anhaltender Dauer des Zweiten Weltkrieges zeigte sich die Notwendigkeit, das vorhandene System militärischer Auszeichnungen zu erweitern. Um vielfach bewiesene außergewöhnliche Tapferkeit oder hervorragende Verdienste in den anhaltenden Kampfhandlungen auszeichnen zu können, stiftete der Oberste Befehlshaber der Wehrmacht am 28. September 1941 das Deutsche Kreuz in zwei Abteilungen, in Gold (DKiG) und Silber (DKiS). Professor Klein aus München entwarf den Orden, einen achtstrahligen Stern aus getöntem Silber. In seiner Mitte befand sich ein großer runder Mittelschild mit - je nach Abteilung - goldenem oder silbernem Lorbeerkranz, auf dessen unterem Rand die Jahreszahl der Stiftung eingeprägt war. Als Steckorden wurde er (im Gegensatz zu den meisten anderen Orden) an der rechten Brustseite, in gleicher Höhe mit dem Eisernen Kreuz 1. Klasse, getragen. Das Deutsche Kreuz in Gold wurde erstmals am 15. Oktober 1941 an einen Angehörigen der Luftwaffe, den Stuka-Piloten Robert-Georg Freiherr von Malapert-Neufville, vierliehen. Am 18. Oktober 1941 folgte die Auszeichnung von 38 Soldaten des Heeres, die bereits im Besitz des Eisernen Kreuzes 1. Klasse waren und eine Reihe weiterer außergewöhnlicher Tapferkeitstaten oder Verdienste in der Truppenführung erbrachten, von denen, einzeln betrachtet, aber keine die Voraussetzung zur Verleihung des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes erfüllte. Für vielfache bewiesene außergewöhnliche Verdienste in der militärischen Kriegsführung war das Deutsche Kreuz in Silber vorgesehen. Gemäß den Verleihungsbestimmungen vom 29. Oktober 1941 setzte die Verleihung den Besitz des Eisernen Kreuzes beider Klassen oder des Kriegsverdienstkreuzes mit Schwertern beider Klassen voraus. Als Orden ist das Deutsche Kreuz somit zwischen dem Eisernen Kreuz 1. Klasse und dem Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes (DKiG) bzw. dem Kriegsverdienstkreuz 1. Klasse und dem Ritterkreuz des Kriegsverdienstkreuzes (DKiS) einzustufen. Nach einer Bekanntgabe des Oberkommandos der Wehrmacht vom 30. Januar 1943 durfte das Deutsche Kreuz in Gold auch nach einer bereits erfolgten Auszeichnung mit dem Deutschen Kreuz in Silber verliehen werden. Nach einem derartigen Fall durfte jedoch nur noch das Deutsche Kreuz in Gold getragen werden.
Für das virtuelle Jagdgeschwader 4 gilt: Eine Auszeichnung mit dem Deutschen Kreuz nur aufgrund eines langen Vorbesitzes des Eisernen Kreuzes 1. Klasse oder des Kriegsverdienstkreuzes 1. Klasse ist nicht zulässig. Die Verleihung des Deutschen Kreuzes in Gold erfolgt frühestens nach 20 nachweisbaren Luftsiegen in einem Online-Krieg. Der Orden füllt somit die Lücke zwischen den Anforderungen für das Eiserne Kreuz 1. Klasse (10 Luftsiege) und dem Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes (30 Luftsiege). Das Deutsche Kreuz in Silber kann vielfache Verdienste in der einsatzbezogenen Führung auszeichnen, sofern dem Soldaten bereits das Kriegsverdienstkreuz 1. Klasse verliehen wurde, und ist im allgemeinen Voraussetzung für die Verleihung des Ritterkreuzes des Kriegsverdienstkreuzes mit Schwertern. Wie bei allen anderen Orden gilt auch hier, dass die Verleihung unabhängig von Dienstgrad oder Dienststellung erfolgt.


001-Deutsche-Kreuz-in-Silber
Deutsche Kreuz in Silber (Verleihung für vielfache Verdienste)
002-Deutsche-Kreuz-in-Gold
Deutsche Kreuz in Gold (Verleihung nach 20 Luftsiegen)