Das Abzeichen für Verwundete wurde durch Kaiser Wilhelm II. erstmals am 3. März 1918 für die Armee und Kolonialtruppen, am 24. Juni 1918 für die Kaiserliche Marine gestiftet und sollte eine besondere Anerkennung für diejenigen sein, die für das Vaterland geblutet haben oder im Kriegsgebiet durch feindliche Einwirkung ihre Gesundheit verloren. Es wurde als Ehrenzeichen auf der linken Brustseite getragen und zeigte einen deutschen Stahlhelm vor zwei gekreuzten Schwertern im Lorbeerkranz. Am 22. Mai 1939 stiftete Adolf Hitler das Verwundetenabzeichen für deutsche Freiwillige im spanischen Freiheitskampf. Es war das gleiche Abzeichen wie im Ersten Weltkrieg, jedoch war der Stahlhelm zusätzlich mit einem auf der Spitze stehenden Hakenkreuz versehen. In Abhängigkeit von der Anzahl der durch feindliche Kampfmittel erlittenen Verwundungen wurde das Abzeichen 182 Mal in schwarzer und einmal in mattweißer (silberner) Ausführung an Angehörige der Legion Condor verliehen. Das Verwundetenabzeichen des Zweiten Weltkrieges wurde mit einer Verordnung über die Stiftung vom 1. September 1939 geschaffen. Es sollte in Anlehnung an das Abzeichen des Ersten Weltkrieges eine Ehrung für diejenigen sein, die bei tapferem Einsatz ihrer Person für das Vaterland durch feindliche Waffenwirkung verwundet oder beschädigt wurden und konnte an alle deutschen Soldaten und ausländischen Freiwilligen verliehen werden, die der Wehrmacht (Heer, Marine, Luftwaffe), Waffen-SS oder Ordnungspolizei unterstellt waren. Eine Verleihung des Verwundetenabzeichens an Angehörige verbündeter oder befreundeter Länder war nicht gestattet, da diese Länder zum Teil eigene Ehrenzeichen besaßen. Das neue Verwundetenabzeichen wurde für ein- und zweimalige Verwundung in schwarzer, für drei- und viermalige Verwundung in silberner und für mehr als viermalige Verwundungen oder Beschädigungen in goldener Ausführung verliehen, wobei nur die zuletzt verliehene Stufe des Abzeichens getragen werden durfte. Mehrfache Verwundungen durch ein Geschoss bzw. mehrere gleichzeitig erlittene Verwundungen galten als eine Verwundung. Vor jeder Verleihung des silbernen oder goldenen Abzeichens war die Zahl der vorangegangenen Verwundungen einwandfrei festzustellen, wenn nicht eine besonders schwere Verletzung mit dauerhafter Beschädigung die Vergabe ein höheres Abzeichen rechtfertigte. Ohne Rücksicht auf die Anzahl der bisherigen Verwundungen durfte das silberne Verwundetenabzeichen beispielsweise nach dem Verlust eines Armes, eines Beines oder beider Füße erfolgen. Die Ausführung in Gold ab der fünften Verwundung oder nach dem Verlust beider Hände oder Beine, einer vollständigen Erblindung oder Hirn- und Rückenmarkverletzungen mit schwersten Funktionsstörungen. Grundsätzlich konnte das Verwundetenabzeichen nur verliehen werden, wenn die Verletzung durch unmittelbare Auswirkung feindlicher Kampfmittel entstand oder sie im Zuge einer Kampfhandlung ohne eigenes Verschulden durch Eigenbeschuss (engl. friendly fire) verursacht wurde. Krankheits- und Unfälle, selbst wenn sie vor dem Feinde eintraten, waren von der Verleihung ausgenommen.