Kriegsverdienstkreuz

Bereits im 19. Jahrhundert gab es sogenannte Kriegsverdienstkreuze und andere kreuzförmige militärische Auszeichnungen wie das mecklenburgische Militärverdienstkreuz (1848), das preußische Goldene Militär-Verdienst-Kreuz (1864) und den bayrischen Militärverdienstorden (1866), jedoch waren dies alles Orden einzelner Bundesstaaten des Deutschen Reiches. Auch im Ersten Weltkrieg wurde eine Reihe neuer Auszeichnungen gestiftet - z.B. das sächsische Kriegsverdienstkreuz (1915) -, es fehlte jedoch weiterhin ein einheitliches deutsches Ehrenzeichen, mit dem Verdienste hinter der Front oder in der Heimat gewürdigt wurden. Schlossen die vorangegangenen Stiftungen des preußischen Eisernen Kreuzes der Jahre 1813, 1870 und 1914 auch Verdienste ohne direkten Kampfeinsatz ein, so sorgten Änderungen in den Verleihungsbestimmungen dafür, dass es ab dem 1. September 1939 nur für besondere Tapferkeit vor dem Feind verliehen wurde. Schon wenige Wochen nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges zeigte sich, dass es notwendig war, das bestehende System der Auszeichnungen zu erweitern. Um das Problem der eingeschränkten Vergabe des Eisernen Kreuzes zu lösen und Ungerechtigkeiten zu vermeiden, wurde durch eine Verordnung vom 18. Oktober 1939 der „Orden des Kriegsverdienstkreuzes“ (KVK) in zwei Klassen gestiftet. Wie die beiden unteren Klassen des Eisernen Kreuzes wurden die 2. und 1. Klasse des Kriegsverdienstkreuzes am Ordensband im zweiten Knopfloch der Uniform bzw. als Steckkreuz auf der linken Brustseite getragen. Die Verleihung erfolgte entweder mit oder ohne Schwerter, war nicht an Dienstgrade oder Dienststellungen gebunden, betraf Soldaten oder Zivilisten und richtete sich lediglich nach den persönlichen Verdiensten.
Mit dieser neuartigen Auszeichnung wurden Leistungen anerkannt, die nicht unmittelbar mit Kampfhandlungen zu tun hatten oder für die eine Würdigung durch das Eiserne Kreuz nicht in Frage kamen (z.B. weil keine besondere Tapferkeit vor dem Feind gegeben war). Nach der Stiftungsverordnung wurde das Kriegsverdienstkreuz mit Schwertern für besondere Verdienste bei persönlich tapferem Einsatz unter unmittelbarer feindlicher Waffenwirkung, d.h. die mannhafte und mutige Erfüllung einer mit der Kriegsführung zusammenhängenden Pflicht, auch wenn dabei durch die feindliche Waffenwirkung Gefahr für Leib und Leben bestand, oder für besondere Verdienste in der militärischen Kriegsführung verliehen. Eine unmittelbare Waffenwirkung lag nur dann vor, wenn der Auszuzeichnende unter direktem Beschuß stand bzw. durch Splitterwirkung oder sonstige Auswirkung von Abwurfmunition oder Geschossen ernstlich gefährdet war.
Eine Auszeichnung mit dem Kriegsverdienstkreuz ohne Schwerter erfolgte für besondere Verdienste bei der Durchführung von sonstigen Kriegsaufgaben, bei denen ein Einsatz unter feindlicher Waffenwirkung nicht vorlag. So ist das Kriegsverdienstkreuz 2. Klasse ohne Schwerter erstmals am 1. Mai 1940 an 34 Arbeiter übergeben worden, die trotz strengster Winterkälte das Stahlgerüst für einen wichtigen Fabrikneubau termingerecht errichteten. Eine Auszeichnung von Personen mit dem Kriegsverdienstkreuz ohne Schwerter durfte nach Artikel 4 der erweiterten Stiftungsverordnung vom 28. September 1941 nicht erfolgen, wenn diese bereits im Besitz des Kriegsverdienstkreuzes mit Schwertern waren. Im umgekehrten Fall war dies möglich, jedoch durfte dann nur noch das Kriegsverdienstkreuz mit Schwertern getragen werden. Ein weiterer Punkt betraf die Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes 1. Klasse, wonach die Auszeichnung ohne vorherige Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes 2. Klasse auf wenige besonders hervorragende Verdienste beschränkt bleiben sollte. In solchen Ausnahmefällen wurden die Orden der 2. und 1. Klasse gleichzeitig verliehen. Mit einer Bestimmung vom 19. August 1940 wurden die Möglichkeiten einer Verleihung des Ordens erweitert und eine weitere Klasse - das Ritterkreuz des Kriegsverdienstkreuzes - geschaffen. Es wurde wie das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes am Halsband getragen und konnte ebenfalls mit oder ohne Schwerter verliehen werden. Die erste Auszeichnung mit diesem hohen Orden fand am 20. Mai 1942 statt und würdigte den Obermeister Franz Hahne der Rheinmetall-Altmärkischen Kettenwerke. Insgesamt wurden nur etwa 230 derartige Auszeichnungen vorgenommen und die Verleihungen des am 8. Juli 1944 gestifteten Goldenen Ritterkreuzes des Kriegsverdienstkreuzes beschränkten sich sogar auf nur zwei Personen.


001-KVK-Klasse-2-ohne-Schwerter
Kriegsverdienstkreuz 2. Klasse ohne Schwerter
002-KVK-Klasse-2-mit-Schwertern
Kriegsverdienstkreuz 2. Klasse mit Schwertern
003-KVK-Klasse-1-ohne-Schwerter
Kriegsverdienstkreuz 1. Klasse ohne Schwerter
004-KVK-Klasse-1-mit-Schwertern
Kriegsverdienstkreuz 1. Klasse mit Schwertern
005-KVK-Ritterkreuz-ohne-Schwerter
Ritterkreuz des Kriegsverdienstkreuzes ohne Schwerter
006-KVK-Ritterkreuz-mit-Schwertern
Ritterkreuz des Kriegsverdienstkreuzes mit Schwertern
007-KVK-Ritterkreuz-in-Gold-ohne-Schwerter
Goldene Ritterkreuz des Kriegsverdienstkreuzes ohne Schwerter
008-KVK-Ritterkreuz-in-Gold-mit-Schwertern
Goldene Ritterkreuz des Kriegsverdienstkreuzes mit Schwertern