Technische Schäden an Steuerflächen


Gerade durch Beschuss können Steuerflächen blockiert, deren Steuerseile und Steuerketten durchtrennt, oder gar abmontiert werden. Insbesondere am Höhenruder kann dies bedingt über die Trimmung ausgeglichen werden.
Bei solchen gravierenden Schäden muss der Flugzeugführer selbstständig entscheiden inwiefern er das Flugzeug noch als flugtauglich einschätzt und im schlimmsten Falle das Flugzeug mit dem Fallschirm verlassen.